Gewisse öffentliche Aufgaben werden nicht mehr durch die zentrale Bundesverwaltung wahrgenommen, sondern durch rechtlich selbstständige Unternehmen und Anstalten des Bundes erfüllt. Dadurch hat sich die öffentliche Hand vom Leistungsstaat zum Gewährleistungsstaat verändert. Die Verantwortung bleibt zwar beim Staat, der Vollzug wird jedoch Dritten übertragen.