Für die organisatorische Einbettung von Assurance-Funktionen in eine Unternehmung gibt es lediglich rudimentäre (aufsichts-)rechtliche Vorgaben, und auch ein eindeutiger Best-Practice-Ansatz hat sich bis dato nicht etabliert. Als Herausforderung wird insbesondere die Sicherstellung der Unabhängigkeit angesehen. Was sind mögliche Massnahmen dazu?